Teilzeitarbeit
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren:
- aus familiären Gründen
- als voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung oder Sabbatjahr (siehe FAQ – Liste)
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen kann für die Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Familienmitglieder gewährt werden.
Die Arbeitszeit kann bis auf die Hälfte der regulären Stundenzahl ermäßigt werden. Es besteht ein Anspruch auf Bewilligung, sofern sie nicht aufgrund zwingender dienstlicher Belange unmöglich ist.
Eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der Pflichtstunden ist nur während der Elternzeit oder Beurlaubung aus familiären Gründen möglich.
Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder auf Verlängerung müssen sechs Monate vor deren Beginn dem Schulamt über die Schulleitung vorlegen werden. Ausnahmen müssen besonders begründet werden.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!