Schwerbehinderte Lehrkräfte
Im Rahmen der Möglichkeiten sollen schwerbehinderte Lehrkräfte die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten wie nicht beeinträchtigte Kollegen.
Das Schulamt für den Kreis Mettmann hat mit dem Personalrat für Lehrer an Grundschulen und der Schwerbehindertenbeauftragten eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Sie enthält Handlungsmaximen und –empfehlungen für das Schulamt für den Kreis Mettmann und die Grundschulleitungen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Die Schwerbehindertenvertretung obliegt Frau Gehring-Bürger. Sie erreichen sie unter folgenden Kontaktdaten: