Schwerbehinderte Lehrkräfte
Im Rahmen der Möglichkeiten sollen schwerbehinderte Lehrkräfte die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten wie das nicht beeinträchtigte Kollegium.
Das Schulamt für den Kreis Mettmann hat mit dem Personalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und der Schwerbehindertenbeauftragten eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Sie enthält Handlungsmaximen und –empfehlungen für das Schulamt für den Kreis Mettmann und die Grundschulleitungen.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
Die Schwerbehindertenvertretung obliegt Frau Holverscheid. Sie erreichen sie unter folgenden Kontaktdaten: