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• Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Während Ihrer Elternzeit können Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung müssen Sie spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn stellen. Wenn Sie die Elternzeit zwischen sich und der berechtigten Person, mit der Sie in einer Partnerschaft leben, aufteilen möchten, ist dies möglich.