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• Habe ich einen Anspruch auf Elternzeit?

Als Lehrkraft haben Sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Auch wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie die Möglichkeit bis zur Vollendung dessen 7. Lebensjahres Elternzeit in Anspruch zu nehmen.