Mutterschutz & Elternzeit
Während der Schwangerschaft und unmittelbar danach gelten spezielle arbeitsrechtliche Regelungen. Sie dienen dem Schutz des werdenden Elternteils und des Kindes.
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nicht beschäftigt werden.
Im Fall von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz auf bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten verlängert sich die Frist um den Zeitraum, den Sie vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnten.
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