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Beurlaubung für Grundschullehrkräfte

Lehrkräfte an Grundschulen können sich aus familiären Gründen beurlauben, also vollständig vom Dienst freistellen lassen. Details erfahren Sie hier.

Eine Beurlaubung ist aus familiären Gründen möglich. Sie werden während der Beurlaubung vollständig vom Dienst freigestellt. Während des Beurlaubungszeitraums erhalten Sie keine Dienstbezüge.

Sie können aus familiären Gründen beurlaubt werden, wenn Sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied pflegen. Die Beurlaubung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt.

Sie können sie jedoch auf bis zu zwölf Jahre verlängern lassen. Währenddessen können Sie Ihre Tätigkeit in Teilzeit mit weniger als der Hälfte der regulären Arbeitszeit wahrnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums.

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