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i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung

Hier finden Sie unser Angebot an Online-Dienstleistungen bei denen der Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus gestellt und die Gebührenzahlung gleich online mit erledigt werden kann.


Neuerungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

1. Direktes Losfahren

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023  ist es möglich, direkt nach der online Zulassung mit dem Fahrzeug loszufahren. Dafür wird ein digitaler Zulassungsbescheid zum Ausdrucken bereitgestellt. Mit dem ausgedruckten Zulassungsbescheid besteht die Berechtigung bis zu 10 Tagen innerhalb Deutschlands am Straßenverkehr ohne Siegel und Fahrzeugdokumente teilzunehmen. Die Zulassungsdokumente und Siegel werden innerhalb dieser Zeit von der Kfz-Zulassungsstelle per Post übersandt. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert »i-Kfz«.

Wichtig: Die nicht gesiegelten Schilder sind vor Fahrtantritt am Fahrzeug anzubringen und der ausgedruckte vorläufige Zulassungsbescheid muss von außen sichtbar im Fahrzeug befestigt werden.

2. Zeit und Kostenersparnis bei Nutzung unseres i-Kfz Portals

Neben der Zeitersparnis und dem Vorteil des sofortigen Losfahrens, sparen Sie bei der Online-Beantragung auch erheblich an den Zulassungsgebühren. Die Gebühren für die i-Kfz Vorgänge liegen nun deutlich unter den regulären Gebührensätzen bei der Zulassung vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Gebühren.

3. Besondere Kennzeichen

Zu den Neuerungen zählt auch die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen sowie Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen.



Folgende Dienstleistungen können Sie per i-Kfz beantragen:

Ausgenommen von der vollautomatisierten Online-Zulassung bleiben

  • der Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
  • die Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel
  • die Änderung der Personendaten ohne Halterwechsel (zum Beispiel infolge Heirat)

Verfahrensablauf

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern entfernen. 

Sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich.

Nach der Antragstellung erhalten Sie den Kfz-Brief, Kfz-Schein (und je nach Einzelfall die Kennzeichenplaketten) innerhalb von drei Tagen nach Antragsbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsstelle Mettmann auf dem Postweg.

Weiterführende Informationen

Kosten

Gebühren Kfz-Zulassung

Neue Gebühren ab dem 01.09.2023

Zulassungs­vorgang

bei Nutzung des Onlineverfahrens

bei Besuch der Zulassungsstelle

Neuzulassung

ab 16,30 €

ab 30,60 €

Umschreibung auf einen anderen Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens

ab 18,09 €

ab 26,80 €

Umschreibung mit neuem Kennzeichen

ab 19,79 €

ab 30,30 €

Tageszulassung

ab 22,29 €

ab 46,50 €

Zuzug in den Kreis Mettmann

ab 13,79 €

ab 25,10 €

Adressänderung innerhalb des Kreises Mettmann

ab 8,19 €

ab 12,00 €

Außerbetriebsetzung

ab 2,70 €

ab 16,80 €

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.





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