Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbands Rheinland
Mit seiner Kulturförderung verbindet der Landschaftsverband Rheinland folgende Einzelziele:
- die Projektinhalte beziehen sich auf das Rheinland und sein Kulturgut
- die Durchführungs- und Veranstaltungsorte liegen vorrangig im Rheinland
- die Projekte tragen zum Erhalt regionalspezifischer Charakteristika / Schwerpunkte (kulturelle Identität) bei
- die Projekte fördern den Informationsaustausch bzw. die Kooperation rheinischer Kultureinrichtungen bzw. Kulturschaffender untereinander sowie die spartenübergreifende Zusammenarbeit
Die Antragstellung ist nur online über ein digitales Formular möglich. Antragsberechtigt sind neben dem Kreis Mettmann als Mitgliedskörperschaft des LVR auch die kreisangehörigen Städte, Museen, Archive, Sammlungen, operativ tätige Stiftungen, rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen, Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft, kirchliche Institutionen und Fördervereine. Ausführliche Informationen zur regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland liefern Ihnen die Förderrichtlinien des LVR, die im Download-Bereich auf der Homepage des LVR zur Verfügung stehen. Auch der Link zum digitalen Antragsformular steht dort bereit. Den entsprechenden externen Link zur Homepage des LVR finden Sie unten stehend.
Als Mitgliedskörperschaft des LVR muss der Kreis Mettmann im Zuge des digitalen Workflows eine Stellungnahme zum Antrag abgeben. Da die Antragsfrist beim Landschaftsverband jährlich am 31. März für das Folgejahr endet, müssen Antragsteller den Antrag bis Ende Februar online ausgefüllt haben und den Workflow starten.
Interessenten wird dringend empfohlen, sich frühzeitig mit der Ansprechpartnerin der Kreisverwaltung Mettmann in Verbindung zu setzen. Sie hilft Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann