Förderung kultureller und touristischer Einrichtungen
Der Kreis Mettmann möchte dazu beitragen, die vermarktungsfähige kulturelle und touristische Infrastruktur im neanderland nicht nur dauerhaft zu erhalten, sondern sie auch qualitativ und zeitgemäß weiterzuentwickeln. Ein interessantes Angebot an Museen, anderer kultureller Einrichtungen und Ausflugszielen trägt wesentlich zur Attraktivität der Destination „neanderland“ bei. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Kreis Mettmann Projekte und Maßnahmen überörtlich bedeutender kultureller und touristischer Einrichtungen im neanderland finanziell. Dazu benötigt der Kreis Mettmann einen formlosen Antrag mit Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan jeweils bis zum 31. März für Maßnahmen im Folgejahr. Die genauen Kriterien finden Sie in den „Richtlinien zur Förderung von kulturellen und touristischen Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung im neanderland“.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann