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Förderung unternehmerischen Know-hows

Die neue Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Gründung: Jung- und Bestandsunternehmen erhalten einen Zuschuss von 50% der Beratungskosten, Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss von 90%.

Beschreibung

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei freiberuflich Tätigen die Anmeldung beim Finanzamt. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen.

Wir als Regionalpartner des BAFA bieten Ihnen die kostenfreien, aber vorgeschriebenen Informationsgespräche an.

Voraussetzungen

Welche Unternehmen können gefördert werden?

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Weiterführende Informationen

Kontakt

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