Inhalt

• Welche Rechte haben die Erziehungsberechtigten?

  • Sie können die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bei der allgemeinen Schule beantragen.
  • Sie können grundsätzlich den Förderort für ihr Kind wählen.
  • Sie können Einsicht in das Gutachten und alle weiteren Unterlagen nehmen.
  • Gegen die Entscheidung der Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides, Klage erheben.