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• Wer ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig?

Für Kinder, die eine Grund- oder Hauptschule im Kreis Mettmann besuchen, ist das Schulamt für den Kreis Mettmann zuständig.

Anträge aus Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs im Kreis Mettmann bearbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf.