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• Wann benötigt ein Schulkind sonderpädagogische Unterstützung aufgrund einer Körperbehinderung?

Nach § 6 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist aufgrund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens festzustellen sind.