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• Wann benötigt ein Schulkind sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Lernen?

Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) sind Lern- und Entwicklungsstörungen erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken.

Nach § 4 Abs. 2 AO-SF besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen, wenn bei einem Schulkind Lern- und Leistungsausfälle festzustellen sind. Diese Lern- und Leistungsausfälle müssen schwerwiegend, umfänglich und lang andauernd sein.