Wer ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig?
Für Kinder, die eine Grund- oder Hauptschule im Kreis Mettmann besuchen, ist das Schulamt für den Kreis Mettmann zuständig.
Anträge aus Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs im Kreis Mettmann bearbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf.
Anträge aus Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs im Kreis Mettmann bearbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf.