Händler & Makler von Abfällen
Als Händler kaufen und verkaufen Sie Abfälle in eigener Verantwortung. Beim Makeln vermitteln Sie Entsorgungsleistungen für Andere. Als Makler suchen Sie z.B. für einen Abfallerzeuger nach einer Anlage, die dessen Abfälle annehmen kann, und sorgen dafür, dass ein Entsorgungsvertrag zustande kommt. Für beide Tätigkeiten müssen Sie nicht im tatsächlichen Besitz der Abfälle sein.
Wollen Sie Abfälle ankaufen oder verkaufen oder Entsorgungsleistungen vermitteln und hat ihr Unternehmen seinen Sitz im Kreis Mettmann, müssen Sie dies vor Aufnahme der Tätigkeit beim Umweltamt des Kreises Mettmann anzeigen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit gewerbsmäßig, im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung durchführen. Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formblätter für diese Anzeige nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes finden Sie unten auf dieser Seite. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch § 7 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Die Anzeigepflicht gilt grundsätzlich, es sei denn, Sie handeln oder makeln gewerbsmäßig gefährliche Abfälle und sind deshalb im Besitz einer Händler- oder Maklererlaubnis gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 9 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Entsorgungsfachbetriebe sind für die zertifizierten Tätigkeiten von der Erlaubnispflicht befreit, nicht jedoch von einer vorherigen Anzeige dieser Tätigkeiten.
Auch Händler und Makler von gefährlichen Abfällen müssen ein Register führen. Dieses dient dem Nachweis, welche gefährlichen Abfälle Sie in welchen Mengen gehandelt oder vermittelt haben.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Handeln/Makeln von Abfällen nach § 54 KrWG (PDF, 53 kB)
Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Handeln/Makeln von Abfällen nach § 54 KrWG, Erweiterungsblatt (PDF, 35 kB)
Anzeige nach § 53 KrWG (PDF, 505 kB)
Erklärung bei Abwesenheit der verantwortlichen Person (PDF, 11 kB)
Erklärung des ausschließlichen Transports (PDF, 12 kB)
Nachweis der Fachkunde (PDF, 493 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann