Anmeldepflicht für Prostituierte
Für Prostituierte sieht das Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG) eine Anmeldepflicht ihrer Tätigkeit ab dem 1. Juli 2017 vor. Zum Nachweis der Anmeldung wird eine bundeseinheitlich und fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie als Prostituierte/r überwiegend im Kreis Mettmann tätig werden möchten, müssen Sie diese Tätigkeit ab dem 1. Juli 2017 zuvor persönlich bei der Prostituiertenberatungsstelle (ProBe) in Mettmann anmelden.
Lediglich für den Fall, dass Sie als Prostituierte/r im Kreis Mettmann schon tätig waren, gilt für Sie eine Anmeldefristverlängerung bis zum 31. Dezember 2017.
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch, in dem Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Als verpflichtenden Bestandteil der Anmeldung müssen Sie zudem eine zuvor wahrgenommene gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann nachweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können sowohl den Termin für die Gesundheitsberatung als auch den für die Anmeldung (inklusive Informations- und Beratungsgespräch) in unserer ProBe in Mettmann wahrnehmen. Bei Bedarf stellen wir auch Dolmetscher.
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung arbeiten. Die Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie rechts nebenstehend.
Für die Anmeldung sind
- zwei Lichtbilder abzugeben
und folgende Angaben und Nachweise erforderlich: - Vorlage von Personalausweis, Reisepass, Ausweis-, oder Passersatz (zum Identitätsnachweis für Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift)
- als Ausländer/in den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder abhängigen Beschäftigung (dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Bürger/innen aus EU-Staaten und dren Angehörige),
- die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die durchgeführte Gesundheitsberatung,
- Ihre Angabe, in welchen Bundesländern oder Kommunen Sie tätig werden möchten.
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von zwei Jahren, für Personen unter 21 Jahren gilt sie ein Jahr.
Die gesundheitliche Beratung muss von Prostituierten über 21 Jahren alle zwölf Monate, von Prostituierten unter 21 Jahren alle sechs Monate wahrgenommen und nachgewiesen werden.
Wichtig zu wissen:
Sowohl die gesundheitliche Beratung als auch die Anmeldung sind für Sie kostenfrei.
Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin für die gesundheitliche Beratung und/oder Anmeldung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte unter den nebenstehenden Kontaktdaten an die Beratungsstelle ProBe. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Link extern
Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen
Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel
Frauen.nrw - Wegweiser für Frauenthemen in NRW vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Hilfetelefon - Beratungsangebot (auch online) und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen
Hydra: Informationen zur Gesetzeslage / Sexarbeit
Informationen der Deutschen Aidshilfe für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
Lola - Mehrsprachiges Informationsmedium für Prostituierte mit Informationen zur Gesundheitsaufklärung sowie Kontakten zu Hilfsorganisationen
Madonna e.V. - Selbsthilfeinitiative für die Interessen von Sexarbeiterinnen
Solwodi - Hilfsorganisation zur Betreuung von Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Beziehungsgewalt
Studie der AidshilfeNRW zur Lebenslage von male*Escorts: Mann-männliche Sexarbeit in NRW 2015/2016
Zanzu - mein Körper in Wort und Bild. Anschauliche Informationen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit in 13 Sprachen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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