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Coronavirus

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Mit dem 01. Februar 2023 ist die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW außer Kraft getreten. Somit entfällt die fünftägige Isolationspflicht für positiv getestete Personen in der Allgemeinbevölkerung.

Hinweis: Mit Schließung der Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann sind Testungen auf das Coronavirus ausschließlich bei den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten möglich. Patientennahe Schnelltests (Antigentest) können zudem in allen Apotheken durchgeführt werden. Informationen zu Testansprüchen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests (bundesgesundheitsministerium.de)

Des Weiteren wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben.15

Sonstige Informationen zu den aktuellen Änderungen der rechtlichen Regelungen finden Sie in der Pressemitteilung vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

 

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