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Jagdscheinausstellung

Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Er ist Ihre amtliche Erlaubnis zum Jagen. Welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen müssen und welche Kosten anfallen, können Sie hier nachlesen.

Beschreibung

Verlängerung / Jagdschein abgelaufen

Verlängern lassen können Sie Ihren Jagd- oder Falknerjagdschein bereits ab dem 01. Januar des Jahres, in welchem Ihr Jagdschein ausläuft. Die Jagdscheinverlängerung erfolgt nur nach Terminvereinbarung.

Ersterteilung

Die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins nach erfolgreich bestandener Prüfung beantragen Sie an bei der Unteren Jagdbehörde.

Wohnortwechsel

Hinweis: Gemäß § 17 | Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich, wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Sind Sie in den Kreis Mettmann zugezogen, melden Sie sich bitte nach Ihrer behördlichen Ummeldung, immer bei der Unteren Jagdbehörde, damit Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheins im Kreis Mettmann geführt sind und die Adressänderung in Ihren Jagdschein eingetragen werden kann.

Sind Sie aus dem Kreis Mettmann weggezogen, melden Sie sich bitte bei der Unteren Jagdbehörde ab.

Ersatz eines Jagdscheines

Falls Sie Ihren Jagdschein verloren haben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzscheinheftes können Sie ein Jagdscheindoppel erhalten.

Verfahrensablauf

Bitte übersenden Sie dazu vorab an die untere Jagdbehörde:

Für eine Jagdscheinverlängerung:

  • den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung.
    Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
  • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung

Für eine Ersterteilung:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Jagdscheinerteilung (siehe Formulare zum Download)

  • den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung. Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus

  • Ihr Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis in Kopie

  • gegebenenfalls separat erworbene Sachkundenachweise in Kopie

  • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung

Die notwendige Zuverlässigkeitsprüfung wird daraufhin eingeleitet. Sobald diese abgeschlossen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Erforderliche Unterlagen

Zu Ihrem Termin, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Für eine Jagdscheinverlängerung:

  • Ihr Jagdscheinheft,

  • Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,

  • ein aktuelles Passfoto, wenn Ihr Jagdscheinheft voll ist.

Für eine Ersterteilung:

  • Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,

  • ein aktuelles Passfoto,

  • das Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis im Original,

  • gegebenenfalls separat erworbene Sachkundenachweise im Original.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Für Waffenangelegenheiten ist die Kreispolizeibehörde Mettmann zuständig.

Kosten

Es gibt unterschiedliche Jagdscheinarten mit folgender Verwaltungsgebühr:

Jagdschein

  • für ein Jahr, 35 Euro

  • für zwei Jahre, 50 Euro

  • für drei Jahre, 65 Euro

Jugendjagdschein

  • für ein Jahr, 20 Euro

  • für zwei Jahre, 30 Euro

Falknerjagdschein

  • für ein Jahr, 20 Euro

  • für zwei Jahre, 30 Euro

  • für drei Jahre, 35 Euro

Falkner-Jugendjagdschein

  • für ein Jahr, 15 Euro

  • für zwei Jahre, 20 Euro

Alle Ausländer-/Tagesjagdscheine

  • (für 14 Tage), 15 Euro

Jagdscheinersatz

  • (bei Verlust), 30 Euro

Mit Ausstellung des Jagdscheins erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die zu entrichtende Gebühr. Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort sind nicht möglich.

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