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Übernahme von Bestattungskosten

Die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen können vom Sozialamt übernommen werden, wenn Ihnen diese nicht zugemutet werden können. Ob Sie antragsberechtigt sind, wo Sie den Antrag stellen können und welche Kosten übernommen werden können, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Wenn Sie (in der Regel als gesetzlicher Erbe oder nächster Verwandter) zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Bestattungskosten zu stellen.

 Die für Sie wichtigen Informationen darüber, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Bestattungskosten in Ihrem konkreten Fall übernommen werden können , entnehmen Sie bitte dem «Merkblatt - Übernahme von Bestattungskosten«.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihre Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt Einzureichende Unterlagen für den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten".

Das entsprechende Antragsformular können Sie telefonisch oder per E-Mail bei den entsprechenden Ansprechpersonen anfordern. Gerne klären wir auch vorab mit Ihnen Ihre Fragen zur Höhe der übernahmefähigen Kosten.

Weiterführende Informationen

Kontakt

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