Mitteilungspflicht bei Erwerb eines Fahrzeugs
Wenn Sie ein noch zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben oder dieses anders in Ihren Besitz übergegangen ist, müssen Sie unverzüglich die Änderung der Fahrzeugpapiere beantragen oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen. In den Zulassungsbescheinigungen 1+2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) wird dann der neue Halter eingetragen.
Die Zulassungsstelle überwacht die Umschreibung auf den neuen Fahrzeughalter um das Fahrzeugregister möglichst aktuell zu halten. Wenn Sie das Fahrzeug nicht unverzüglich umschreiben lassen, kann die Bußgeldstelle des Kreises Mettmann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einleiten.
Zur Umschreibung oder Außerbetriebssetzung wird Ihnen dann eine sehr kurze Frist gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, beginnt ein Betriebsuntersagungsverfahren.
Es ist sehr wohl möglich, dass ein Fahrzeughalter vom sogenannten Versicherungsnehmer abweicht. Häufigster Anwendungsfall ist, wenn ein Elternteil ein Fahrzeug auf das Kind zulässt, selbst aber den Vertrag mit der Versicherung abschließt. Ursache hierfür sind Vergünstigungen in der Prämienberechnung bei langjährig Versicherten. Mit der Trennung von Halter (Kind) und Versicherungsnehmer (Elternteil) wird dafür gesorgt, dass Vater oder Mutter nicht in die Halterhaftung genommen werden können.
Empfehlungen
- Besuchen Sie zeitnah eine unserer Dienststellen der Kreisverwaltung in Langenfeld und Mettmann, um die Änderung der Fahrzeugpapiere durchführen zu lassen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zur Umschreibung. Diese haben wir unten für Sie verlinkt.
- Nutzen Sie unsere Online-Services links unten!
Sie können in unseren Dienststellen in Mettmann oder Langenfeld den Antrag auf Halteränderung vorab ONLINE stellen und Sie können einen Termin vereinbaren, was insgesamt die Warte- und Bearbeitungszeiten minimiert.
- Halten Sie Kontakt mit uns bei einem Betriebsuntersagungsverfahren. Erst wenn die Umschreibung des Fahrzeuges auf den aktuellen Halter erfolgt ist, darf das Fahrzeug wieder genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für diesen Sachverhalt haben wir unten für Sie verlinkt.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Kreis Mettmann, Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen
Für Terminkunden:
Mo – Mi 08.00 – 11.30 Uhr,
13.30 – 14.45 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr