Trink- und Brauchwasserbrunnen
Wenn Sie Grundwasser über eine Brunnenanlage nutzen wollen, müssen Sie das der Unteren Wasserbehörde mindestens anzeigen. Es kann aber auch sein, dass Sie eine wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen.
Das Antragsformular für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme steht Ihnen ebenso wie das Info-Blatt zur Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahme am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Erlaubnispflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen mit denen Dritte, also Mieter oder Pächter, versorgt werden.
- Brauchwasserbrunnen zur gewerblichen Nutzung (z.B. Gärtnereien, Golfplätze, …)
Anzeigepflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung (Privater Einzelhaushalt)
(Hinweis: Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedürfen zusätzlich einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann.)
Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasser-Entnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeiter.
Wenden Sie sich hierfür bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann