23.08.2007: Zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline
 

 

Wesentliche Grundbedingungen vom RW-TÜV nicht beachtet   
Erdbebensicherheit bei der CO-Pipeline ist nicht nachgewiesen  

KREIS METTMANN. Zu der am 10.08.2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichten Pressemitteilung (138/2007) zur Erdbebensicherheit der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen nimmt die Kreisverwaltung Mettmann wie folgt Stellung:

Die Kreisverwaltung Mettmann weist die von der Bezirksregierung gegenüber Umweltdezernent Hans-Jürgen Serwe erhobenen Vorwürfe, wonach er angeblich falsche Behauptungen hinsichtlich der Erdbebensicherheit der CO-Pipeline gemacht habe, zurück.
Von der Bezirksregierung Düsseldorf ist zutreffend dargestellt worden, dass für Hochbauten die DIN 4149 gilt. Da es sich bei der CO-Pipeline jedoch um eine Anlage handelt, von der im Falle eines Erdbebens zusätzliche Gefahren ausgehen können, (siehe DIN 4149, Ziffer 1 Anwendungsbereich, Abschnitt 2) kann die DIN 4149 nicht auf die Bemessung von Rohrleitungssystemen im Hinblick auf die Erdbebensicherheit angewendet werden. Für Rohrleitungen gilt der Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben Teil 4: Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen (In deutsches Recht umgesetzt durch die DIN EN 1998-4, 2006).

Nachweislich des im Planfeststellungsverfahren erarbeiteten Gutachtens des RW-TÜV zur Erdbebensicherheit vom 01.03.2006 ist der Eurocode 8 nicht verwendet worden. Stattdessen wurde auf Basis einer Dissertation, die sich mit Fragen der Erdbebensicherheit an Rohrleitungen befasst, eine Abschätzung der Auswirkungen von Erdbeben auf die CO-Pipeline vorgenommen. Dabei wurden jedoch bei der Erstellung des Gutachtens zur CO-Pipeline falsche Grundannahmen getroffen, sowie wichtige Belastungsfälle für die CO-Pipeline ausgeblendet. Ferner konnte nun festgestellt werden, dass die Dissertation an mehreren Stellen falsch zitiert wurde und gravierende Bemessungsgrundlagen, wie z. B. die „bleibenden Bodenverschiebungen (PGD)“, deren Betrachtung für die Gefährdung unterirdischer Infrastruktur besonders wichtig ist, vom RW-TÜV völlig außer Betracht gelassen wurde. Die aus der Dissertation stammende Originaltabelle zu den Schwinggeschwindigkeiten und der Schwingbeschleunigung ist ohne die Zeile der „bleibenden Bodenverschiebungen (PGD)“ abgebildet worden. Hierdurch wurden wesentliche Gefährdungspotenziale für unterirdische Rohrinfrastrukturen im RW-TÜV-Gutachten ausgeblendet.

Den vom RW-TÜV im Gutachten zur Erdbebensicherheit geschaffene Zusammenhang zwischen einer Erdbebenzone und einer Magnitude gibt es in der DIN 4149 nicht. Die im Gutachten hierzu dargestellte Tabelle ist, unabhängig von der Tatsache, dass die DIN 4149 nicht angewendet werden darf, daher falsch.

Zieht man den zur Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben anzuwendenden Teil 4 der DIN EB 1998 zur Bemessung der CO-Rohrfernleitung heran, so stellt man ferner fest, dass wesentliche Grundbedingungen vom RW-TÜV ebenfalls nicht beachtet wurden:
So fehlt im RW-TÜV-Gutachten die zwingend vorgeschriebene Festlegung der Höhe des Erdbebenschutzes, der u. a. auch von der Anzahl der betroffenen Menschen abhängig ist. Völlig unbetrachtet blieben ebenfalls die unterschiedlichen geologischen Untergrundverhältnisse entlang der 67 km langen Trasse der CO-Pipeline, so dass die zwingend erforderliche Zuverlässigkeit der CO-Pipeline unter seismischer Beanspruchung nicht untersucht wurde. Eine weitere gravierende Schwachstelle des RW-TÜV-Gutachtens ist, dass nur die seismischen Auswirkungen der Längsdehnungen auf die Rohre untersucht wurden. Der erforderliche Nachweis, dass die geschweißten Stahlrohrleitungen jedoch auch den ebenfalls auftretenden axialen Dehnungen und Krümmungen infolge der seismischen Einwirkung standhalten, wurde nicht erbracht.

Da das Ergebnis des RW-TÜV-Gutachtens zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline in den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.02.2007 eingeflossen ist, steht für die Kreisverwaltung Mettmann weiterhin fest, dass der tatsächliche Nachweis der Erdbebensicherheit der CO-Pipeline nicht erbracht wurde und somit noch aussteht. Insofern wird der Vorwurf, dass die Erdbebensicherheit nicht gewährleistet ist, aufrechterhalten.

Herausgeber:
Pressestelle des Kreises Mettmann

Mail: Presse@kreis-mettmann.de

Logo Kreis Mettmann

 

 

Zurück