Gemeinnützige & gewerbliche Sammlungen
Viele Unternehmen aber auch gemeinnützige Organisationen führen Sammlungen von Abfällen durch und erzielen dabei teils erhebliche Erlöse.
Wenn Sie eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung von Abfällen, wie beispielsweise Altkleider oder Schrott, bereits durchführen oder zukünftig durchführen wollen, müssen Sie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises eine solche Sammlung anzeigen. Dabei unterscheiden sich allerdings die Anforderungen an die Anzeigen für gewerbliche und für gemeinnützige Sammlungen.
Anzeigen für bereits bestehende Sammlungen müssen bis spätestens zum 1. September 2012 bei uns eingehen. Wollen Sie eine Sammlung erst noch aufnehmen, so zeigen Sie dies bitte spätestens drei Monate, bevor Sie mit der Sammlung beginnen, an.
Sollten Sie der Anzeigepflicht allerdings nicht nachkommen, so kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
In den Infoblättern erfahren Sie genau, wie Sie die Sammlung anzeigen sollen und welche Angaben Sie der Anzeige beifügen müssen. Es ist sinnvoll, wenn Sie für die Anzeige die Formblätter verwenden, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
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