
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Der Auszug stellt das beantragte Flurstück, die Nachbarflurstücke und die vorhandene Bebauung dar. Sie können Auszüge aus der Liegenschaftskarte für alle Flurstücke innerhalb des Kreisgebietes beziehen. Die Karten enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maßen in cm-Genauigkeit geeignet. Auch die Eigentumsverhältnisse können diesen Auszügen nicht entnommen werden.
Kundenzentrum Amt 62 Vermessungs- und Katasteramt
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2.037 |
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