Diebstahl / Verlust der Kennzeichenschilder
Bedingung: Fahrzeug ist in Mettmann zugelassen
Mein(e) Kennzeichenschild(er) ist/sind
Falls das/die Kennzeichen gestohlen wurde, benötigen Sie als Fahrzeughalter/in:
- den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 – kurz:ZB1)
- den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 – kurz: ZB2)
- den letzten Prüfbericht zur noch gültigen Hauptuntersuchung, sofern sich der Prüftermin nicht aus einem anderen amtlichen Dokument ergibt
- ein eventuell noch vorhandenes gestempeltes Kennzeichenschild
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
Firmen: Legen Sie statt dessen den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vor
Minderjährige: Fügen Sie die Ausweis(e) und Vollmacht(en) der/des Erziehungsberechtigten bei
- eine Diebstahlsanzeige der Polizei. Darin muss aufgeführt sein, dass und welche der Kennzeichenschilder gestohlen worden ist
- eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers, sofern Sie nicht persönlich erscheinen
Falls Sie ein Schild oder beide Kennzeichenschilder verloren haben, benötigen Sie:
- den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 – kurz:ZB1)
- den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 – kurz: ZB2)
- den letzten Prüfbericht zur noch gültigen Hauptuntersuchung, sofern sich der Prüftermin nicht aus einem anderen amtlichen Dokument ergibt
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
Firmen: Legen Sie statt dessen den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vor
Minderjährige: Fügen Sie die Ausweis(e) und Vollmacht(en) der/des Erziehungsberechtigten bei
- ein eventuell noch vorhandenes gestempeltes Kennzeichenschild
- eine Versicherung an „Eides Statt“ über den Verlust des Kennzeichens. Diese Erklärung kann nur vom Fahrzeughalter persönlich gegen eine entsprechende Gebühr vor einem Notar oder gegen eine zusätzliche Gebühr im Straßenverkehrsamt abgegeben werden.
- eine Vollmacht und den Ausweis von Ihnen, wenn Sie die Erklärung an Eides Statt vor einem Notar abgegeben haben und in der Zulassungsstelle nicht persönlich erscheinen
Gebühren:
Ab 27,40€ + ggf. 30,70€ für die eidesstattliche Versicherung
Hinweis:
Bei einem Kennzeichendiebstahl oder -verlust muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden, da Ihr bisheriges Kennzeichen von Dritten missbräuchlich benutzt werden könnte. Sie bekommen deshalb eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Die bisherige Kennzeichenkombination wird für 10 Jahre gesperrt.
Ansprechpartner:
Kreisverwaltung Mettmann Straßenverkehrsamt Düsseldorfer Straße 26 Verwaltungsgebäude 1 D-40822 Mettmann
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Zulassungsstelle Erdgeschoss
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Telefon |
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02104_99_0 |
FAX |
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02104_99_4671 |
FAX |
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02104_99_4690 |
E-Mail |
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Raum |
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1.034 |
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Nebenstelle Langenfeld Konrad-Adenauer-Platz 1 D-40764 Langenfeld
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Telefon |
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02173_98865_100 |
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02173_98865_111 |
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