Diebstahl / Verlust der Kennzeichenschilder

Bedingung: Fahrzeug ist in Mettmann zugelassen

Mein(e) Kennzeichenschild(er) ist/sind

  • gestohlen
  • verloren

Falls das/die Kennzeichen gestohlen wurde, benötigen Sie als Fahrzeughalter/in:

  • den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 – kurz:ZB1)
  • den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 – kurz: ZB2)
  • den letzten Prüfbericht zur noch gültigen Hauptuntersuchung, sofern sich der Prüftermin nicht aus einem anderen amtlichen Dokument ergibt
  • ein eventuell noch vorhandenes gestempeltes Kennzeichenschild
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
    Firmen: Legen Sie statt dessen den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vor
    Minderjährige: Fügen Sie die Ausweis(e) und Vollmacht(en) der/des Erziehungsberechtigten bei
  • eine Diebstahlsanzeige der Polizei. Darin muss aufgeführt  sein, dass und welche der Kennzeichenschilder gestohlen worden ist
  • eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers, sofern Sie nicht persönlich erscheinen

Falls Sie ein Schild oder beide Kennzeichenschilder verloren haben, benötigen Sie:

  • den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 – kurz:ZB1)
  • den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 – kurz: ZB2)
  • den letzten Prüfbericht zur noch gültigen Hauptuntersuchung, sofern sich der Prüftermin nicht aus einem anderen amtlichen Dokument ergibt
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
    Firmen: Legen Sie statt dessen den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vor
    Minderjährige: Fügen Sie die Ausweis(e) und Vollmacht(en) der/des Erziehungsberechtigten bei
  • ein eventuell noch vorhandenes gestempeltes Kennzeichenschild
  • eine Versicherung an „Eides Statt“ über den Verlust des Kennzeichens. Diese Erklärung kann nur vom Fahrzeughalter persönlich gegen eine entsprechende Gebühr vor einem Notar oder gegen eine zusätzliche Gebühr im Straßenverkehrsamt abgegeben werden.
  • eine Vollmacht und den Ausweis von Ihnen, wenn Sie die Erklärung an Eides Statt vor einem Notar abgegeben haben und in der Zulassungsstelle nicht  persönlich erscheinen

Gebühren:
Ab 27,40€  + ggf. 30,70€ für die eidesstattliche Versicherung

Hinweis:
Bei einem Kennzeichendiebstahl oder -verlust muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden, da Ihr bisheriges Kennzeichen von Dritten missbräuchlich benutzt werden könnte. Sie bekommen deshalb eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Die bisherige Kennzeichenkombination wird für 10 Jahre gesperrt.

Ansprechpartner:

Kreisverwaltung Mettmann
Straßenverkehrsamt
Düsseldorfer Straße 26
Verwaltungsgebäude 1
D-40822 Mettmann
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Zulassungsstelle
Erdgeschoss

Telefon
 : 
02104_99_0
FAX
 : 
02104_99_4671
FAX
 : 
02104_99_4690
E-Mail
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Raum
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1.034
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Nebenstelle Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
D-40764 Langenfeld
Telefon
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02173_98865_100
FAX
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02173_98865_111
E-Mail
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Raum
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081
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