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Allgemeines

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Kreis Mettmann 
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zum Immissionsschutz und zu den Aufgaben, die wir als Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann wahrnehmen. Mehr

Genehmigungsverfahren für Anlagen

Genehmigung erteilt
Kreis Mettmann 
Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der 4. Bundes-Immissionschutzverordnung aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Nutzen Sie dazu unseren Leitfaden. Auch über abgeschlossene Genehmigungsverfahren können Sie sich informieren. Mehr

Nachbarbeschwerden

Wenn durch den Betrieb von Anlagen Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht, Wärme- oder andere Strahlung verursacht und Sie dadurch gestört oder belästigt werden, können Sie sich bei uns beschweren. Wir gehen Ihrer Beschwerde nach. Mehr

Nachtausnahmegenehmigung

nächtliche Immission
Kreis Mettmann 
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist die Nachtruhe geschützt. Sofern es unvermeidlich ist, dass ausnahmsweise lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden sollen, müssen Sie bei uns eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mehr
 

Kontakt

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02104 99-0
 
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kme@kreis-mettmann.de
 

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