Transport & Vermittlung von Abfällen
Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben sich auch für Händler, Makler, Sammler und Beförderer von Abfällen einige Bestimmungen geändert. Was Sie dabei genau beachten müssen, erfahren Sie in den nachstehenden Texten.
Händler & Makler von Abfällen
Sammler & Beförderer von Abfällen
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