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Transport & Vermittlung von Abfällen


Transport & Vermittlung von Abfällen
Quelle: Kreis Mettmann

Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben sich auch für Händler, Makler, Sammler und Beförderer von Abfällen einige Bestimmungen geändert. Was Sie dabei genau beachten müssen, erfahren Sie in den nachstehenden Texten.

Händler & Makler von Abfällen

Sammler & Beförderer von Abfällen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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Abfallwirtschaft, Abfallberatung

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