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Um als Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine "Fahrlehrerlaubnis". Eine "Fahrschulerlaubnis" brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiger Unternehmer führen möchten.

Falls Sie als angestellter Fahrlehrer in einer Fahrschule arbeiten wollen, muss der Inhaber der Fahrschule eine Fahrschulerlaubnis haben. Diese muss er für einzelne oder für alle Führerscheinklassen bei uns beantragen. Wir bitten, für diesen Antrag Kontakt mit uns aufzunehmen.

Ihre Fahrlehrerlaubnis können Sie formlos bei uns beantragen. Bitte geben Sie dabei an, welche Fahrlehrerlaubnisklasse Sie wünschen. Dieser Antrag muss von Ihnen nicht persönlich bei uns gestellt werden, es ist jedoch zu empfehlen.

Wie sich die Ausbildung im Einzelnen gestaltet, entnehmen Sie bitte der Publikation "Ausbildung und Prüfung Fahrlehrer".