Inhalt

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, wird er Ihnen nach Ablauf der durch das Gericht festgelegten Sperrfrist nicht automatisch wieder ausgehändigt. Um wieder einen Führerschein zu bekommen, müssen Sie einen "Antrag auf Neuerteilung" stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Entzug Ihres Führerscheins auch sämtliche mit diesem verbundenen Rechte verloren haben.

Ihr entzogener Führerschein ist also dauerhaft ungültig und gehört Ihnen nicht mehr.

Der Umfang des neu zu erteilenden Führerscheins richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Neuerteilung geltenden führerscheinrechtlichen Vorschriften.