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Bildung & Teilhabe


Bildung & Teilhabe
Quelle: Kreis Mettmann

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen zum Beispiel die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit.
 
Einen Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
 
Erstattet werden können Kosten für

  • Ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder des Kindergartens,
  • Schulmaterial, zum Beispiel Schultaschen, Sportzeug, Füller und Stifte,
  • die Schülerbeförderung,
  • Lernförderung, das heißt Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten,
  • kulturelle und sportliche Aktivitäten, zum Beispiel Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule.  

In den örtlichen Geschäftsstellen des Jobcenters ME-aktiv (SGB II-Kunden) oder bei Ihrer Stadtverwaltung (SGB XII, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger) können Sie sich beraten lassen und Ihren Antrag stellen. Alle notwendigen Formulare zur Antragstellung können Sie bei uns herunterladen (siehe Formulare).
 
Weitere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Jobcenter oder an die für Sie zuständige Stadtverwaltung.

 

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