Fischereischein
Um in Nordrhein-Westfalen Fische fangen zu dürfen, benötigen Sie nach Ablegen der Fischerprüfung einen gültigen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein.
Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei. Sie erhalten ihn in der Regel nach Ablegung der Fischerprüfung im Bürgerbüro Ihrer Stadt (siehe Internetlinks unten).
Der Fischereierlaubnisschein wird von den Fischereirechtsinhabern Ihres ausgewählten Gewässers vergeben. Fischereirechtsinhaber können zum Beispiel Privatpersonen, Fischereigenossenschaften oder Fischereivereine sein.
Nähere Informationen über die Ersterteilung von Fischereischeinen erhalten Sie bei Ihrem Bürgerbüro. Über regionale und überregionale Angelgelegenheiten können Sie sich auf der Internetseite des Rheinischen Fischereiverbandes von 1860 e.V. informieren.





