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Sprachstandsfeststellung


Sprachstandsfeststellung
Quelle: Kreis Mettmann

Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung Ihres Kindes altersgemäß ist. So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder nach der Einschulung dem Unterricht folgen und damit erfolgreich in der Schule lernen können.
 
Alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Stufe 1 „Besuch im Zoo“ getestet. Das Verfahren führt die zuständige Grundschule gemeinsam mit der Kindertagesstätte durch.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Stufe 2 „Besuch im Pfiffikushaus“ getestet. Auch Kinder, deren Test in Stufe 1 kein eindeutiges Ergebnis ergab, werden zur Stufe 2 eingeladen.

Die Eltern der Kinder werden von der Kindertageseinrichtung über den Ablauf informiert und/oder erhalten eine Einladung von der Grundschule, die den Test durchführt. Die Sprachstandsfeststellung ist grundsätzlich für alle Kinder verpflichtend.
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!

 

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