Sekundarstufe I
Jeder Schüler hat einen Anspruch auf individuelle Förderung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Unterricht in der Sekundarstufe I.
Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besuchen. Der Besuch einer allgemeinen Schule ist immer dann möglich, wenn an dieser Schule der so genannte Gemeinsame Unterricht oder eine Integrative Lerngruppe eingerichtet ist.
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