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Kreis Mettmann Der Landrat
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

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Erreichbarkeit des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
medizinproduktesicherheit@kreis-mettmann.de

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit dem Kreis Mettmann

Der Kreis Mettmann bietet die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

Der Kreis Mettmann eröffnet den Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommuniktion nach Maßgabe der hier verlinkten Rahmenbedingungen.

Empfang von elektronischen Rechnungen durch den Kreis Mettmann

Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.

Es gelten Formvorgaben. Nur Rechnungen, die den inhaltlichen wie technischen Standard erfüllen, werden durch die Kreisverwaltung akzeptiert und bearbeitet. Diese Vorgaben finden Sie hier.