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Einbürgerung

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22.03.2024 ist in Kraft getreten.

Wenn Sie eingebürgert werden möchten, also die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie hier.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags liegt derzeit bei ca. einem Jahr. Durch die Vielzahl der zu erwartenden Einbürgerungsanträge durch das Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Achtung

Beratung nur telefonisch - Vorsprache nur mit Termin

Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Vereinbarung mit Termin möglich. Auch kurze Anliegen können nur telefonisch oder per Mail geklärt werden.

Beratungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband können ebenfalls nur telefonisch und aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich mit der betroffenen Person persönlich erfolgen.


Voraussetzungen

Die Einbürgerung muss beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch.


Folgende Voraussetzungen zur Einbürgerung müssen erfüllt sein:

  • fünfjähriger, rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Ausnahme:

Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:

Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement

oder bei:

Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

Ausnahme:

Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.

oder

Sie sind in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen.

oder

Sie leben als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft.

  • ausreichende Sprachkenntnisse (B1 oder höher)
  • ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als insgesamt 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind

Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie nachfolgenden Quick-Check nutzen: 

Quick-Check zur Einbürgerung

Verfahrensablauf

Telefonische Beratung

Benötigen Sie eine Beratung zum Einbürgerungsantrag, dann kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich telefonisch unter: 02104 99-1666 (Mo, Mi, Fr von 9 – 12 Uhr, Di, Do von 13 – 15 Uhr)

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein oder Wülfrath 

Termine für die Antragstellung bzw. Abgabe der Originalunterlagen vereinbaren Sie bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes über nachfolgende E-Mail-Adresse bzw. nachfolgenden Link:

Antragstellende aus Mettmann

Für die Antragstellung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie können zu folgenden Zeiten ohne Termin im Bürgerbüro vorsprechen: Mo, Di, Do und Fr von 8 – 11 Uhr

Antragstellende aus Erkrath, Ratingen und Velbert

Nutzen Sie bitte für einen Termin zur Antragstellung bzw. Abgabe der Originalunterlagen das HIER HINTERLEGTE FORMULAR.

Grundsätzliches zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass der Antragsvordruck, den Sie hier www.kreis-mettmann.de/antrag-einbürgerung herunterladen können, in allen Punkten vollständig ausgefüllt sein muss und die Antragsunterlagen im Original und in Kopie vorgelegt werden müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vorsprachetermin abgebrochen werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsvordruck,
  • Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person,
  • Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
  • Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person,
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest),
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten,
  • gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge,
  • gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind.

Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.

Weiterführende Informationen

Kosten

  • Pro erwachsene Person/jedes minderjährige Kind, das alleine eingebürgert werden soll, beträgt die Gebühr 255 Euro.
  • Für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

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