Kreisrundfahrten
Der Kreis Mettmann bezuschusst Rundfahrten durch das Kreisgebiet. Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen über den Kreis Mettmann. Vereine, Gruppen oder Schulklassen ab dem vierten Schuljahr aus dem Kreis Mettmann können einen solchen Zuschuss beantragen.
Die Kreisrundfahrt ist eine mindestens fünfstündige Busreise mit wenigstens 25 Teilnehmern.
Die Fahrten sind von den Gruppen selbstständig vorzubereiten. Neben dem Wohnort der Teilnehmer müssen noch mindestens drei weitere kreisangehörige Städte besucht werden. Außerdem ist ein Besuch eines Museums oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zu berücksichtigen.
Den Gruppen wird durch den Kreis Mettmann eine Reisebegleitung gestellt. Diese versorgt Sie mit umfassenden Informationen und dient Ihnen als Ansprechpartner sowohl bei der Planung Ihrer Route als auch während der Rundfahrt. Am Nachmittag ist in der Regel ein Empfang beim Landrat im Kreishaus vorgesehen. Dieser Termin kann in Absprache auch auswärtig stattfinden.
In begründeten Ausnahmefällen ist während der Sommermonate eine Kreisrundfahrt auch samstags möglich.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
Formular
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann





