Inhalt

Reisendenliste bei Klassenfahrten

Wenn Sie als Lehrkraft mit Ihren Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt innerhalb der Europäischen Union unternehmen möchten und Sie Schulkinder in der Klasse haben, die im Reiseland ein Visum benötigen, sprechen Sie uns an. Alternativ zum Visumverfahren können diese Schulkinder in eine sogenannte Reisendenliste eingetragen werden.

Beschreibung

Für eine Klassenfahrt innerhalb der Europäischen Union können Sie – als von der Schule bevollmächtigte Lehrkraft – eine Reisendenliste im Kreis-Service-Center beantragen.

In die Liste sind Personalien der Schulkinder einzutragen und mit dem Schulsiegel zu bestätigen. Bitte bringen Sie deshalb das Schulsiegel direkt mit. Sollte dies nicht möglich sein, kann im Einzelfall eine Erklärung unterschrieben werden, dass das Schulsiegel im Nachgang durch die Schule auf die Reisendenliste gestempelt wird. Dies erfordert allerdings zwei persönliche Besuche im Kreis-Service-Center.

Außerdem wird eine Bescheinigung der Schule benötigt, aus der Reisetag, Reisedauer und Reiseziel hervorgehen und wer die begleitende Lehrkraft ist. Sofern das Schulkind während der Klassenfahrt keinen gültigen Lichtbildausweis besitzt, muss auf der Reisendenliste ein Passfoto angebracht werden.

Bei Reisen in oder durch die Schweiz wenden Sie sich bitte an das Schweizerische Generalkonsulat.

Erforderliche Unterlagen

  • Schulsiegel
  • Bescheinigung der Schule mit Angaben zu
    • Reisetag
    • Reisedauer
    • Reiseziel
    • begleitende Lehrkraft
  • Passfoto der Schulkinder, die keinen gültigen Lichtbildausweis haben

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontakt