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Bienen, Hornissen & Co

Hornissen, Bienen und Hummeln gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.

Beschreibung

Falls Sie ein Nest bei sich entdecken und sich gestört fühlen, wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten wird und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden.

Was viele nicht wissen: Das Gift von Wespen und Hornissen ist schwächer als Bienengift. Für Personen, die nicht an einer Allergie leiden, besteht somit keine Gefahr.

Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von Fachkräften (beispielsweise von Schädlingsbekämpfenden oder Imkerinnen und Imkern) umgesetzt oder vernichtet werden.

Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Faltblatt “Keine Angst vor Bienen, Hummeln, Hornissen & Co.“.

Asiatische Hornisse – eine invasive meldepflichtige Art

Bild vergrößern: Asiatische Hornisse (Vespa velutina) © JEANLUC/stock.adobe.com
Asiatische Hornisse auf einem Blatt. Markant sind die gelben Beine.

Die aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (lat.: Vespa velutina) breitet sich seit den Erstfunden im Jahr 2004 in Europa beständig aus und wurde vermutlich mit asiatischen Importwaren eingeschleppt. Frankreich ist bereits zu weiten Teilen besiedelt und auch aus anderen Nachbarländern gibt es immer mehr Nachweise. Seit einigen Jahren verbreitet sie sich in Deutschland vor allem entlang des Rheins, wobei einzelne Nachweise auch schon in Hamburg und Berlin gemeldet wurden. Untersuchungen ergaben eine durchschnittliche jährliche Ausbreitungsgeschwindigkeit von 78 Kilometern, was belegt, dass sie gut mit dem europäischen Klima zurechtkommt und kaum Druck durch Fressfeinde oder Konkurrenten erfährt.

Durch ihre Jagd auf einheimische Insektenarten (insbesondere Honigbienen haben ihr wenig entgegenzusetzen) besteht die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die heimische Tier- und indirekt auch auf die Pflanzenwelt. Für den Menschen ist die Asiatische Hornisse allerdings nicht gefährlicher als ihre einheimische Verwandte, da sie sich – soweit sie nicht provoziert wird – vergleichbar defensiv verhält.

Aktuell sollte die Sichtung asiatischer Hornissen nach Möglichkeit mit einem Fotobeleg und genauer Ortsangabe sowie – falls möglich – aus welcher Richtung die Tiere an- oder abfliegen im Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gemeldet werden.

Alternativ kann auch eine Meldung mit den genannten Angaben bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Pieren, oder Herrn Schmidt.

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