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Haushalt & Finanzen


Haushalt & Finanzen
Quelle: Kreis Mettmann

„Was machen die eigentlich mit unserem Geld?“, so lautet eine häufig gestellte Frage an die öffentlichen Verwaltungen. Denn letztlich sind es die Steuergroschen der Bürger sowie der Unternehmen, die von den Kommunen eingenommen und ausgegeben werden. Kaum jemand weiß, dass die Kreise so gut wie keine eigenen Steuern einnehmen. Grund- und Gewerbesteuern, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, aber auch die allgemeinen Zuweisungen des Landes an die Gemeinden – dies alles fließt zunächst an die zehn Städte des Kreises Mettmann.

Aber: Diese Erträge dienen nicht nur der Finanzierung der städtischen Haushalte, im Klartext: Von diesen Einnahmen reichen die Städte des Kreises über die Kreisumlage einen Anteil an den Kreis Mettmann weiter. Eigentlich logisch: Während in den Großstädten alle kommunalen Einnahmen dazu verwendet werden, um das gesamte Dienstleistungsangebot für die Bürger zu finanzieren, teilen sich die kreisangehörigen Städte und der Kreis diese Angebote. Die Bürger haben das Recht, zu wissen, woher das Geld kommt, das wir ausgeben. Und natürlich ist von noch größerem Interesse, welche Gelder wir für die einzelnen Aufgaben des Kreises aufwenden werden.

So hat der Kreis zahlreiche übergreifende Aufgaben zu erledigen und zu finanzieren, die wirtschaftlich nicht von jeder einzelnen Stadt übernommen werden können. Beispielhaft seien hier das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitsamt, das Ausländeramt und die überörtlichen Sozialleistungen genannt. Dies können Sie dem Haushalt des Kreises Mettmann entnehmen, den Sie hier herunterladen können. 

Darüber hinaus hat der Kreis als Nachweis über die Haushaltswirtschaft einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des wirtschaftlichen Handelns sowie der Vermögens- und Schuldenstand des Kreises dargelegt wird.

Zusätzlich zum Jahresabschluss ist vom Kreis ein Gesamtabschluss aufzustellen, der einen Überblick über das gesamtwirtschaftliche Handeln des „Konzerns Kreis Mettmann“ ermöglicht. In diesem Gesamtabschluss sind neben dem Jahresabschluss des Kreises noch die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen mit einbezogen.

Sowohl der festgestellte Jahresabschluss als auch der Gesamtabschluss sind unter den „Publikationen“ abrufbar. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 
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