Hilfsnavigation

Aktuelles


Aktuelles
Quelle: Kreis Mettmann

Abschaffung der Umkennzeichnungspflicht

Seit 1. Juli 2012 können Sie bei einem Umzug innerhalb NRWs Ihr Kennzeichen mitnehmen. Eine Umkennzeichnung, beziehungsweise die Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbezirks, ist dann nicht mehr erforderlich. Sie können Ihr Kennzeichen aber nur dann mitnehmen, wenn es sich um ein Kennzeichen aus dem Bereich des Landes NRW handelt.Die bisherigen Stempelplaketten verbleiben auf den Kennzeichenschildern. Das Anbringen einer neuen Stempelplakette der neuen Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich.

Muss ein Kennzeichenschild beispielsweise wegen einer Beschädigung erneuert werden, bleibt das zugeteilte Kennzeichen bestehen, wird aber mit der Stempelplakette der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde gesiegelt.Sie sind nach wie vor verpflichtet, bei der Zulassung im neuen Zulassungsbezirk Ihre neue Wohnanschrift in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II eintragen zu lassen. Dazu ist der Besuch der Zulassungsstelle erforderlich. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 

Erweiterung des Online-Angebots der Zulassungsstelle

Ab sofort können Sie Ihre Fahrzeugzulassung bequem von Zuhause aus vorbereiten.
Bitte benutzen Sie hierfür die Onlineanwendung unter dem externen Link und geben Ihre persönlichen und die Fahrzeugdaten ein. Die Daten werden über eine sichere Verbindung via Internet an uns übermittelt. Die abschließende Bearbeitung, die Gebührenabrechnung und die Aushändigung der Fahrzeugpapiere erfolgt trotzdem noch bei einem Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle, der durch die Online-Zulassung erleichtert wird.
Im Zuge der Onlineanwendung wird Ihnen angeboten, einen Termin für die Zulassung mit uns zu vereinbaren. Dies erspart Ihnen Wartezeiten. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle relevanten Dokumente im Original mit.
Weiterhin können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.

Mit der Online-Zulassung können Sie aber auch Ihr Fahrzeug abmelden oder eine Ummeldung vornehmen. Bei einer Adressänderung ist ein Besuch bei uns in der Kfz-Zulassungsstelle nicht mehr notwendig.

Wenn Sie für einen Besuch der Zulassungsstelle Ihren Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank angefordert haben, können Sie ab sofort online feststellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 
Link extern
 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
Icon für E-Mail
kme@kreis-mettmann.de
 

Suche

 

Ansprechpartner/in

Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-0
 

Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-0
 
 
© 2013 Copyright Kreis Mettmann